PR INFO 04. Dezember 2025 - Widerspruch Besoldung & Externe Rechtsberatungsstelle

04.12.2025|11:27 Uhr

An alle Beamtinnen und Beamte: Widerspruch gegen die Besoldung im Jahr 2025

Liebe Kolleg*innen,

die aktuelle Besoldung für Beamtinnen und Beamte in NRW entspricht nach Einschätzung diverser rechtlicher Prüfungen nicht den Vorgaben des Grundgesetzes. Kurz gesagt: Unsere Bezüge sind möglicherweise zu niedrig und daher nicht verfassungsgemäß.

Wesentliche Punkte:

Der Staat ist verpflichtet, Beamtinnen und Beamte so zu bezahlen, dass ein angemessener Lebensunterhalt gesichert ist.
Verschiedene Gerichte, darunter das Bundesverfassungsgericht, haben in den letzten Jahren wiederholt festgestellt, dass Besoldungen in mehreren Bundesländern zu niedrig waren.
Auch in NRW bestehen weiterhin deutliche Zweifel, ob die Besoldung hoch genug ist – insbesondere wegen:

  • Rückstand gegenüber der Preisentwicklung und Inflation
  • zu geringem Abstand zur Grundsicherung (mindestens 15 % wären vorgeschrieben)
  • problematischen neuen Regelungen wie dem Ergänzungszuschlag
  • Ungleichbehandlungen zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen
  • unklaren bzw. unzureichenden Begründungen des Gesetzgebers

Insgesamt wird kritisiert, dass die aktuellen und zukünftigen Besoldungs- und Versorgungsregelungen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen.

Bitte legen Sie daher unbedingt Widerspruch gegen Ihre Besoldung ein! Nur möglich bis zum 31.12.2025!

Zum Musterantrag
 

Externe Rechtsberatungsstelle für Betroffene von Machtmissbrauch und für hochschulinterne Stellen eingerichtet

Mit der Umsetzung wurde Rechtsanwältin Martina Lörsch beauftragt. Zusammen mit ihren Kolleginnen bietet sie eine unabhängige und hochschultypübergreifende rechtliche Erstberatung an und unterstützt Betroffene und hochschulinterne Stellen bei der rechtlichen Einordnung von Vorfällen sowie bei Fragen zu möglichen Melde- und Beschwerdewegen.

Das Angebot richtet sich an:

  • sämtliche Angehörige öffentlich-rechtlicher Hochschulen (Studierende und Beschäftigte) und Mitarbeitende der Universitätskliniken
  • hochschulinterne Anlauf- und Beratungsstellen (z. B. Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsbeauftragte, AStA-Beratungsstellen u. a.)

Wesentliche Eckpunkte des Angebots sind:

  • vertrauliche, unabhängige und, falls gewünscht, anonyme Rechtsberatung (keine Rechtsvertretung, kein Mandatsverhältnis, keine Sachverhaltsaufklärung)
  • Aufklärung über Rechte, Pflichten, mögliche Beschwerdeverfahren (z. B. AGG- oder Disziplinarbeschwerde) sowie deren Konsequenzen, u. a. im Rahmen von Workshops oder Schulungen
  • Orientierung zu weiteren internen und externen Anlaufstellen
  • Unterstützung insbesondere dann, wenn interne Beratungsangebote nicht mehr ausreichen oder das Vertrauen in diese fehlt

Die Anlaufstelle versteht sich somit als ergänzende Instanz, die hochschulinterne Strukturen nicht ersetzt, sondern dort ansetzt, wo diese an ihre Grenzen stoßen.

Die Rechtsanwältinnen sind ab sofort telefonisch unter 0221 973 128-53 und per Mail unter info[at]rechtsberatung-machtmissbrauch.nrw erreichbar. Zur Information über das Angebot ist eine Micropage (www.rechtsberatung-machtmissbrauch.nrw) in Arbeit. Diese wird voraussichtlich im Laufe des Monats freigeschaltet.
 

Alles Gute für Ihren Arbeitsalltag!

Ihr Personalrat der Beschäftigten in Technik und Verwaltung

E-Mail: pr-tuv[at]uni-wuppertal.de
Homepage: pr-tuv.uni-wuppertal.de