Bezüge: Entgelt und Besoldung

Informationen für Tarifbeschäftigte

Inflationsausgleichszahlungen
Es handelt sich um steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlungen nach § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz.
Einmalzahlung in Höhe von 1.800 € für Tarifbeschäftigte (Auszubildende 1.000 €)
Monatliche Zahlungen für Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 jeweils 120 € (Auszubildende 50 €)
Die Inflationsausgleichszahlungen werden entsprechend der Teilzeit gekürzt. Die einmalige Sonderzahlung erfolgt Ende Januar 2024, die monatlichen Zahlungen (120 € / 50 €) werden rückwirkend ab Ende April geleistet.

Tariferhöhung
Die Tabellenentgelte erhöhen sich zum 01.11.2024 monatlich wie folgt:
Tarifbeschäftigte: +200 €
Auszubildende: +100 €

Die Tabellenentgelte erhöhen sich zum 01.02.2025 wie folgt:
Tarifbeschäftigte: +5,5 % 
Auszubildende: +50 €

Einigungspapier

Erläuterung zu Eingruppierungen

Informationen für Beamtinnen und Beamte

Sonderzahlungen
Beamte und Richter: Einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 in Höhe 1.800 € und für die Monate Januar bis Oktober 2024 weitere Sonderzahlungen in Höhe von 120 € monatlich
Versorgungsempfänger: Gewährung der jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes
Anwärter und Unterhaltsbeihilfeempfänger: Einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 in Höhe von 1.000 € und weiteren Sonderzahlungen für die Monate Januar bis Oktober 2024 in Höhe von 50 € monatlich
Bei Teilzeitbeschäftigung und begrenzter Dienstfähigkeit werden die Sonderzahlungen nur anteilig gewährt. Die einmalige Sonderzahlung wird Ende Januar 2024 ausgezahlt, die monatlichen Zahlungen (120 € / 50 €) werden rückwirkend ab Ende April geleistet.

Besoldungsanpassung
Zum 01.11.2024 werden die Grundgehälter um 200 € angehoben. Zum 01.02.2025 erfolgt eine lineare Steigerung um 5,5 %. 
Die Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen erhöhen sich zum 01.11.2024 um 100 € und zum 01.02.2025 um weitere 50 €.