Bezüge: Entgelt und Besoldung
Informationen für Tarifbeschäftigte
- Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte TV-L (gültig ab 01.02.2025)
- Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte TV-L (gültig vom 01. 11.2024 bis 31.01.2025)
- Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte TV-L (gültig vom 01.12.2022 bis 31.10.2024)
- Ausbildungsentgelte der Auszubildenden (gültig ab 01.02.2025)
- Ausbildungsentgelte der Auszubildenden (gültig vom 01.11.2024 bis 31.01.2025)
- Ausbildungsentgelte der Auszubildenden (gültig vom 01.12.2022 bis 31.10.2024)
Inflationsausgleichszahlungen
Es handelt sich um steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlungen nach § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz.
Einmalzahlung in Höhe von 1.800 € für Tarifbeschäftigte (Auszubildende 1.000 €)
Monatliche Zahlungen für Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 jeweils 120 € (Auszubildende 50 €)
Die Inflationsausgleichszahlungen werden entsprechend der Teilzeit gekürzt. Die einmalige Sonderzahlung erfolgt Ende Januar 2024, die monatlichen Zahlungen (120 € / 50 €) werden rückwirkend ab Ende April geleistet.
Tariferhöhung
Die Tabellenentgelte erhöhen sich zum 01.11.2024 monatlich wie folgt:
Tarifbeschäftigte: +200 €
Auszubildende: +100 €
Die Tabellenentgelte erhöhen sich zum 01.02.2025 wie folgt:
Tarifbeschäftigte: +5,5 %
Auszubildende: +50 €
Informationen für Beamtinnen und Beamte
Sonderzahlungen
Beamte und Richter: Einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 in Höhe 1.800 € und für die Monate Januar bis Oktober 2024 weitere Sonderzahlungen in Höhe von 120 € monatlich
Versorgungsempfänger: Gewährung der jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes
Anwärter und Unterhaltsbeihilfeempfänger: Einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 in Höhe von 1.000 € und weiteren Sonderzahlungen für die Monate Januar bis Oktober 2024 in Höhe von 50 € monatlich
Bei Teilzeitbeschäftigung und begrenzter Dienstfähigkeit werden die Sonderzahlungen nur anteilig gewährt. Die einmalige Sonderzahlung wird Ende Januar 2024 ausgezahlt, die monatlichen Zahlungen (120 € / 50 €) werden rückwirkend ab Ende April geleistet.
Besoldungsanpassung
Zum 01.11.2024 werden die Grundgehälter um 200 € angehoben. Zum 01.02.2025 erfolgt eine lineare Steigerung um 5,5 %.
Die Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen erhöhen sich zum 01.11.2024 um 100 € und zum 01.02.2025 um weitere 50 €.