Gesundheit, Sicherheit & soziale Unterstützung

Themen mit Schutzfunktion, Beratung, Prävention, Barrierefreiheit, Familie.

Der Konsum von Alkohol während der Arbeitszeit ist verboten. Es ist selbstverständlich, dass die Arbeit bei Dienstbeginn und auch nach den Ruhepausen,
z. B. Mittagspause, nicht in alkoholisiertem Zustand aufgenommen werden darf.

In diesem Zusammenhang wird auf die Dienstvereinbarung über Hilfe für Suchtkranke zwischen dem Kanzler und dem Personalrat der BUW Wuppertal vom 22.02.1999 und den Leitfaden für den Umgang mit Suchtkranken verwiesen.

Beratung und Unterstützung bei Alkohol-, Drogen-, Medikamentenmissbrauch oder -abhängigkeit etc. bieten unsere Suchtprävention und –beratung an.

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Zum Gesetz

Wenn Beschäftigte ihrer Tätigkeit über einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen (42 Kalendertage), d. h. in den letzten 12 Monaten krankheitsbedingt nicht nachgehen konnten, müssen sie vom Arbeitgeber*innen zu einem BEM-Gespräch eingeladen werden.

Detaillierte Informationen

Der Betriebsärztliche Dienst unterstützen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit insbesondere bei:

  • Beratung des Arbeitgebers, der Personalräte und aller Personen mit Verantwortung für Arbeitsschutz und Unfallverhütung.
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung und Beratung
  • Mitwirkung an Gesundheitsschutz und Unfallverhütung am Arbeitsplatz.
  • Aufklärung über Gesundheitsgefahren und gesundheits­ bewusstes Verhalten.

Bei Notfällen wählen Sie bitte die interne Notfallrufnummer 2121!

Sie können über die Tel.: 5002 einen Gesprächstermin mit dem Betriebsärztlichen Dienst vereinbaren.

Zurzeit sind an der BUW mehrere Betriebssanitäter bestellt. Sie leisten ehrenamtlich bei Arbeitsunfällen und akuten Gesundheitsstörungen Erste Hilfe und sollen Gefahren für Leben und Gesundheit abwenden. Die Kolleginnen und Kollegen kommen aus unterschiedlichen Berufen und haben sich vom Roten Kreuz zu Betriebssanitätern ausbilden lassen. Sie haben in der Vergangenheit schon mehrfach ihre Kenntnisse in verschiedenen Einsatzbereichen der Hochschule erfolgreich anwenden können.

Bei Arbeitsunfällen setzen Sie bitte einen Notruf unter folgender interner Notrufnummer ab:

2121

Bitte geben Sie folgende Informationen weiter:

Wo geschah es?

Was geschah?

Wie viele Verletzte?

Welche Art von Verletzung?

Bitte warten Sie eventuelle Rückfragen der den Notruf auf­nehmenden Person ab.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für viele Be­ schäftigte der Bergischen Universität eine täglich zu bewältigende Herausforderung.

Rund um alle Fragen der Familienbetreuung berät das Familienbüro.

Universitätsangehörige (Beschäftigte  und  Studierende) können sich eine KidsBox ausleihen  (fahrbare  Spielekiste, die als mobiles Kinderzimmer fungiert). Sie befinden sich am Campus Grifflenberg, Freudenberg und Haspel. Sie unter­ stützen eine kurzfristige Betreuung am Arbeitsplatz, sind schnell und unkompliziert zu transportieren und bieten Spielsachen für Babys und Kinder bis ins Grundschulalter mit Schlaf- und Wickelmöglichkeit.

In der Babysitterbörse finden Studierende oder berufstätige Eltern ergänzende Kinderbetreuung. Dort wird eine einmalige oder regelmäßige Betreuung vermittelt, sie ist aber kein Ersatz für Regelbetreuung in einem Kindergarten oder Tages­pflegeeinrichtung. Das Familienbüro übernimmt lediglich Vermittlungsfunktion und keinerlei Haftung.

Informationen und Beratung Raum: K.12.30-35

Tel.: 0202-439-5041

E-Mail: familienbuero[at]uni-wuppertal.de
https://www.familienbuero.uni-wuppertal .de/

Nach dem Gesetz zur "Gleichstellung von Frauen  und Männern für das Land NRW" vom 09.11.1999 müssen alle Dienststellen mit mindestens 20 Beschäftigten jeweils für den Zeitraum von drei Jahren einen Frauenförderplan erstellen. In der Hochschule besteht er aus einem Rahmenplan für die gesamte Hochschule und aus den Frauenförderplänen der Fakultäten, der Verwaltung, der Zentralen Einrichtungen.

Gegenstand des Frauenförderplans sind Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen.

Grundlagen des Frauenförderplans sind eine Bestandsauf­nahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie eine Prognose der zu besetzenden Stellen und der möglichen Beförderungen und Höhergruppierungen.

Nähere Informationen erhalten Sie von der Gleichstellungs­beauftragten der BUW (Tel.: 2308).

Im November 2002 wurde der Arbeitskreis "Gesundheit - Lebensraum Hochschule für alle gesund und erfolgreich gestalten" ins Leben gerufen. Im Arbeitskreis wurde u. a. das Konzept zur Umsetzung der "Rauchfreien BUW" entwickelt und zum Sommersemester 2005 umgesetzt.

Informationen und Anregungen zur Gesundheit allgemein

Nach dem Hochschulgesetz und dem Landes­ gleichstellungsgesetz unterstützt die Gleichstellungsbe­ auftragte die Hochschule bei der Umsetzung  der Gleichstellung von Frauen und Männern an der Hochschule. Dabei wirkt sie insbesondere auf die Förderung von Chancen­ gleichheit von Frauen sowie auf den Abbau bestehender struktureller Benachteiligung von Frauen aller Statusgruppen hin. Sie wirkt mit bei Struktur-  und  Personalentscheidungen, bei der Durchsetzung,  Weiterentwicklung  und  Evaluierung von Frauenförderplänen und bei  der  Beratung von  Frauen. Sie initiiert Frauen fördernde Maßnahmen und Weiter­ bildungsangebote für Frauen.

Weiterhin bietet die Stabsstelle des Gleichstellungsbüros Kinderfreizeiten in den Oster-, Sommer- und Herbstferien für Kinder von Studierenden und Beschäftigten der BU Wuppertal an – sie werden mit Spiel und Sport unter fachkundiger Anleitung halb- bzw. ganztags betreut.

Büro der Gleichstellungsbeauftragten der Bergischen Universität Wuppertal:

Gebäude 0.12.08 + H.11.19
Gaußstraße 20
42119 Wuppertal
Tel.: +49 (0)202 439-2903

E-mail: qleichstellunqsbeauftraqte@uni-wuppertal.de
https://gleichstellungsbeauftragte.uni-wuppertal.de/de/ 

Die JAV der Bergischen Universität Wuppertal ist die gewählte Interessenvertretung aller Jugendlichen und Auszubildenden der Bergischen Universität Wuppertal. Die reguläre Amtszeit (§57 Abs.2 LPVG) beträgt 2 Jahre. 

Webseite der JAV

In den Schulferien wird für Kinder von 6 bis 13 Jahren arbeitsplatznahe Betreuung an der Bergischen Universität Wuppertal angeboten. Die Betreuung wird über die Gleichstellungsstelle organisiert. Bitte informieren Sie sich unter: https: //kinderfreizeiten.uni-wuppertal .de/

An der BUW gilt seit dem 29.10.2014 die von der Dienststelle gemeinsam mit den Personalräten gestaltete Korruptions­präventionsrichtlinie. Alle Beschäftigten werden hierin gebeten, sich zu vergewissern, dass sämtliche Maßnahmen zur Korruptionsprävention ent­sprechend der Korruptionspräventionsrichtlinie eingehalten werden.

Die Richtlinie mit genauen Angaben zu genehmigungs­pflichtigen Zuwendungen wurde veröffentlicht (s. Amtliche Mitteilung, Verkündungsblatt der BUW, Jg. 43, Nr. 94 vom 29.10.2014) und ist im Hochschulnetz verfügbar unter: Genehmigungspflichtige Zuwendungen

Gemäß § 5 Korruptionspräventionsrichtlinie ist vorgesehen, dass die Dekane und die Leitungen der Einrichtungen am Jahresende der Anti-Korruptionsbeauftragten  Auflistungen über die in ihren Bereichen im Kalenderjahr angenommenen genehmigungspflichtigen Zuwendungen vorlegen.

In diesen Aufstellungen sollen für jedes angenommene genehmigungspflichtige Geschenk die  nachfolgenden Angaben enthalten sein:

  • Datum
  • Name der Mitarbeiterin/ des Mitarbeiters
  • Name des Gebers
  • angenommenes Geschenk bzw. Vergünstigung
  • Begründung der Annahme

Anti-Korruptionsbeauftragte:
Frau Prof. Dr. Katrin Klamroth, Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften

Ihr Arzt hat Ihnen eine Rehabilitationsmaßnahme  verordnet, und Sie haben die Leistungen zur medizinischen Reha bei dem entsprechenden Versicherungsträger beantragt. Wird die beantragte Maßnahme bewilligt, so muss dies dem Arbeit­ geber (Dezernat 4/ Abteilung 4.1.1) unverzüglich mitgeteilt werden. Sobald Ihnen die Mitteilung der Rehabilitations­ einrichtung über den genauen Zeitraum Ihres  Kuraufent­ haltes vorliegt, leiten Sie diese Mitteilung bitte auch an die Abteilung 4.1.1 weiter.

Fragen zur Abwicklung des Vorganges beantworten Ihnen die zuständigen Mitarbeiter*innen in der Abteilung 4.1.1/Tel.: 3855.

Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Beruf und  Familie für Frauen und Männer zu verbessern.

Zum Gesetz

Werdende Mütter genießen den besonderen Schutz des Gesetzes (Mutterschutzgesetz - MuSchG). Geregelt werden hier insbesondere die Gestaltung des Arbeitsplatzes, Beschäftigungsverbote für werdende Mütter, Mitteilungs­ pflichten, Kündigungsverbot usw.

Weitere Schutzbestimmungen enthält die Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie (Mutterschutzrichtlinienverordnung) vom 15.04.1997.

Menschen mit einer Schwerbehinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes sind Personen mit einem  Grad der Behinderung von wenigstens GdB 50. Für  die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft sind die örtlichen Versorgungsämter zuständig.

Die Schwerbehindertenvertretung der Bergischen Universität Wuppertal hat die Aufgabe, die Eingliederung und berufliche Entwicklung der Menschen mit einer Schwerbehinderung zu fördern und darüber zu wachen, dass die zugunsten dieser Personengruppe geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge usw. beachtet werden. Sie berät und vertritt in persönlichen Gesprächen zu allen Fragen der Schwerbehinderung und unterstützt bei  Anträgen auf SB und Gleichstellung.

Die Gespräche mit der Schwerbehindertenvertretung sind vertraulich.

Schwerbehindertenvertretung Gebäude 1.14.18

Vertrauensperson: Tel.: 0202/439-3673

E-mail: sbv[at]uni-wuppertal.de
https://www.sbv.uni-wuppertal.de/de/startseite.html

Der soziale Ansprechpartner bespricht akute oder langwierige Probleme und Konflikte, die soziale und gesundheitliche Auswirkungen haben und erarbeitet gemeinsam mit allen Ratsuchenden Lösungsstrategien. Er ist auch Ansprech­partner für die Hochschulleitung sowie Vorgesetzte, jedoch nicht therapeutisch tätig. Primär übernimmt er eine "Brückenfunktion".

Die  Beratung des SAPs ist kostenlos und unterliegt der Verschwiegenheit.

Sozialer Ansprechpartner: Thomas Bulk
Tel.: 0202/255 16 14
Fax: 0202 / 255 16 - 18
E-mail: thomas.bulk[at]ifd-wuppertal.de

Abhängigkeiten von illegalen Drogen, Alkohol und Medi­ kamenten sind von der WHO anerkannte substanzbezogene Suchtkrankheiten und natürlich machen diese nicht vor den Türen und Toren der Bergischen Universität Wuppertal Halt.

Suchtkranke Menschen zu motivieren, sich helfen und professionell behandeln zu lassen, gehört zu den Zielen der Betrieblichen Suchtkrankenhilfe.

Die betrieblichen Suchtkrankenhelfer*innen sind für Betrof­ ene, Kolleg*innen, Vorgesetzte, Angehörige da, wenn Konflikte oder Belastungssituationen zu bewältigen sind, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Suchtmitteln stehen. Sie bieten Beratung und Unterstützung bei Alkohol-, Drogen-, Medikamentenmissbrauch oder -abhängigkeit, bei süchtigen Verhaltensweisen, wie z. B. Internetsucht, Spiel­ sucht, Arbeitssucht, süchtiges Essverhalten, Kaufsucht, bei notwendigen Gesprächen im Rahmen der Dienstvereinbarung.

Informationen und Ansprechpartnerinnen