Bezüge: Entgelt und Besoldung

Aktuelle Bezügetabellen

  • Inflationsausgleichszahlungen
    Es handelt sich um steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlungen nach § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz.
    Einmalzahlung in Höhe von 1.800 € für Tarifbeschäftigte (Auszubildende 1.000 €)
    Monatliche Zahlungen für Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 jeweils 120 € (Auszubildende 50 €)
    Die Inflationsausgleichszahlungen werden entsprechend der Teilzeit gekürzt. Die einmalige Sonderzahlung erfolgt Ende Januar 2024, die monatlichen Zahlungen (120 € / 50 €) werden rückwirkend ab Ende April geleistet.

  • Tariferhöhung
    Die Tabellenentgelte erhöhen sich zum 01.11.2024 monatlich wie folgt:
    Tarifbeschäftigte: +200 €
    Auszubildende: +100 €

    Die Tabellenentgelte erhöhen sich zum 01.02.2025 wie folgt:
    Tarifbeschäftigte: +5,5 % 
    Auszubildende: +50 €

  • Einigungspapier
  • Erläuterung zu Eingruppierungen

Besoldungsrunde

  • Übertragung des Tarifergebnisses auf die Empfänger von Dienst- und Versorgungsbezügen sowie Unterhaltsbeihilfen
    Das Tarifergebnis soll 1:1 auf Beamte, Richter, Empfänger von Unterhaltsbeihilfen und Versorgungsempfänger übertragen werden. 
     
  • Sonderzahlungen
    Zu diesem Zweck erstellt die Landesregierung aktuell einen Gesetzentwurf, um in einem ersten Schritt die im TV Inflationsausgleich vorgesehenen Sonderzahlungen auf den Beamtenbereich zu übertragen. Sobald das Kabinett über den Gesetzentwurf beschlossen hat, sollen auch den Beamten, Richtern, Unterhaltsbeihilfeempfängern und Versorgungsempfängern folgende Sonderzahlungen im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung gewährt werden:
    Beamte und Richter: Einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 in Höhe 1.800 € und für die Monate Januar bis Oktober 2024 weitere Sonderzahlungen in Höhe von 120 € monatlich
    Versorgungsempfänger: Gewährung der jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes
    Anwärter und Unterhaltsbeihilfeempfänger: Einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 in Höhe von 1.000 € und weiteren Sonderzahlungen für die Monate Januar bis Oktober 2024 in Höhe von 50 € monatlich
    Bei Teilzeitbeschäftigung und begrenzter Dienstfähigkeit werden die Sonderzahlungen nur anteilig gewährt. Die einmalige Sonderzahlung wird Ende Januar 2024 ausgezahlt, die monatlichen Zahlungen (120 € / 50 €) werden rückwirkend ab Ende April geleistet.
     
  • Besoldungsanpassung
    Zum 01.11.2024 werden die Grundgehälter um 200 € angehoben. Zum 01.02.2025 erfolgt eine lineare Steigerung um 5,5 %. 
    Die Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen erhöhen sich zum 01.11.2024 um 100 € und zum 01.02.2025 um weitere 50 €.

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