Hochschulzukunftsgesetz (HZG NRW)

Das neue Hochschulgesetz ist zum Start des Wintersemesters 2014/15 (01.10.2014) in Kraft getreten. An der Novellierung beteiligt waren neben dem DGB und seinen Mitgliedergewerkschaften auch die diversen Personalräte bzw. die Landespersonalrätekonferenz und zahlreiche Vorschläge konnten eingebracht und positive Veränderungen im Sinne der Beschäftigten erreicht werden.

Was ist neu bzw. hat sich geändert?

  • Der Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen wird auf alle Beschäftigte mit einem unbefristeten Vertrag ausgeweitet (d.h. auch auf die nach dem 1. Januar 2007 eingestellten Beschäftigten). Sollte die Hochschule zahlungsunfähig werden, haftet das Land für die Lohn-, Gehalts- oder Vergütungsforderungen der Beschäftigten. Hierdurch wird eine deutliche Verbesserung der Sicherung von Arbeitsplätzen erreicht.
  • Die Universitäten und Fachhochschulen sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, für gute Beschäftigungsbedingungen zu sorgen, die in einem „Rahmenkodex Gute Arbeit“ festgeschrieben werden sollen.
    Dieser Rahmenkodex wurde zwischenzeitlich entwickelt und sieht vor:
    • Abbau der befristeten Beschäftigung des wissenschaftlichen Personals
    • Verbesserungen für das unterstützende Personal
    • Familiengerechter Umgang mit Teilzeitbeschäftigung
    • Etablierung und Ausbau gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen
    • Landesweiter Hochschul-Arbeitsmarkt zur Erleichterung des Stellenwechsels von Hochschule zu Hochschule innerhalb des Landes NRW
  • Das Wissenschaftsministerium und die Öffentlichkeit erhalten wieder einen stärkeren Einblick über die Verwendung von Steuermitteln für die Hochschulen und das Ministerium kann künftig Rahmenvorgaben für Personal-, Wirtschafts- und Haushaltsangelegenheiten erlassen.
  • Es wird ein Landeshochschulentwicklungsplan eingeführt, der eine gemeinsame Arbeit der Hochschulen, des Wissenschaftsministeriums und des Parlaments bei grundsätzlichen Fragen – z.B. überregional ausgewogenes Leistungsangebot, Fächervielfalt und Zahl der Studienplätze – ermöglicht.

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