Inklusionsvereinbarung
Am 12.11.2014 wurde an der BUW die Inklusionsvereinbarung (Integrationsvereinbarung im Sinne des § 83 SGB IX) mit Wirkung zum 01.12.2014 unterzeichnet.
Die Hochschulleitung, die Schwerbehindertenvertretung und die Personalräte stimmen darin überein, dass es eine besonders wichtige gesellschafts- und sozialpolitische Aufgabe ist, Menschen mit Behinderung und beeinträchtigenden Erkrankungen zu beschäftigen, ihre Arbeitsplätze zu sichern und ihre berufliche Entwicklung zu fördern.