Korruptionspräventionsrichtlinie

An der BUW gilt seit dem 29.10.2014 die von der Dienststelle gemeinsam mit den Personalräten gestaltete Korruptionspräventionsrichtlinie. Jede Beschäftigte und jeder Beschäftigter wird hierin gebeten, sich zu vergewissern, dass sämtliche Maßnahmen zur Korruptionsprävention entsprechend der Korruptionspräventionsrichtlinie eingehalten werden.

Die Richtlinie mit genauen Angaben zu genehmigungspflichtigen Zuwendungen ist im Hochschulnetz verfügbar unter:
https://bscw.uni-wuppertal.de/pub/bscw.cgi/d9654118/am14094.pdf
 

Genehmigungspflichtige Zuwendungen

Gemäß § 5 Korruptionspräventionsrichtlinie ist vorgesehen, dass die Dekane und die Leitungen der Einrichtungen am Jahresende der Anti-Korruptionsbeauftragten Auflistungen über die in ihren Bereichen im Kalenderjahr angenommenen genehmigungspflichtigen Zuwendungen vorlegen.

In diesen Aufstellungen sollen für jedes angenommene genehmigungspflichtige Geschenk die nachfolgenden Angaben enthalten sein:

  • Datum
  • Name der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters
  • Name des Gebers
  • angenommenes Geschenk bzw. Vergünstigung
  • Begründung der Annahme

Anti-Korruptionsbeauftragte:

  • Frau Prof. Dr. Katrin Klamroth, Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften

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