Unsere Aufgaben

Die Aufgaben eines Personalrates stehen in dem Landes-Personalvertretungsgesetz (LPVG). Diese Gesetze bilden die Grundlage für die Personalratsarbeit.

Der Personalrat der Beschäftigten inTechnik und Verwaltung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Gruppen der Tarifangestellten und Beamten. Er trifft sich wöchentlich, um Probleme bzw. eingebrachte Anträge zu besprechen und Beschlüsse zu fassen, die dann umgesetzt werden. Arbeitsgrundlage ist hier das Landespersonalvertretungsgesetz für Nordrhein-Westfalen (LPVG NW).

Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit treffen sich die Dienststellenleitung und der Personalrat zur Erörterung, um strittige Angelegenheiten zu besprechen und Informationen auszutauschen.

Über den Personalrat werden die Beschäftigten an den internen Entscheidungen in der Dienststelle beteiligt. Er hat darauf zu achten, dass alle für die Beschäftigten geltenden Schutzvorschriften auch eingehalten werden. Er ist Sprecher aller Beschäftigten, Vermittler, Helfer, Mitentscheider, teils Kontrolleur und Ansprechpartner für alle dienstlichen Angelegenheiten. Der Personalrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Der Personalrat ist Teil aller Beschäftigten. Wir sehen uns als eindeutige Vertreter der Gruppe der Beschäftigten inTechnik und Verwaltung. Wir sind von den Beschäftigten gewählt worden und nicht von der Dienststelle. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, den Beschäftigten die Interessensgegensätze zu vermitteln und sie über alle Probleme aufzuklären.

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