Unsere Aufgaben und Rechte

Die Aufgaben eines Personalrates stehen in dem Landes-Personalvertretungsgesetz (LPVG), welches damit die Grundlage für die Personalratsarbeit bildet.

Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit treffen sich die Dienststellenleitung und der Personalrat zur Erörterung, um strittige Angelegenheiten zu besprechen und Informationen auszutauschen.

Über den Personalrat werden die Beschäftigten an den internen Entscheidungen in der Dienststelle beteiligt. Er hat darauf zu achten, dass alle für die Beschäftigten geltenden Schutzvorschriften auch eingehalten werden. Er ist Sprecher aller Beschäftigten, Vermittler, Helfer, Mitentscheider, teils Kontrolleur und Ansprechpartner für alle dienstlichen Angelegenheiten. Der Personalrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Der Personalrat ist Teil aller Beschäftigten. Wir sehen uns als eindeutige Vertreter der Gruppe der Beschäftigten inTechnik und Verwaltung. Wir sind von den Beschäftigten gewählt worden und nicht von der Dienststelle. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, den Beschäftigten die Interessensgegensätze zu vermitteln und sie über alle Probleme aufzuklären.

Mitglieder

Die Größe des Personalrats ergibt sich aus der Zahl der zu vertretenden Beschäftigten, die dem Bereich Technik und Verwaltung zugeordnet sind. In der Regel ergibt sich an der Universität eine Personalratsgröße von 11 Personen, wovon 9 Mitglieder die Tarifbeschäftigten vertreten und 2 Mitglieder die Beamt*innen vertreten. 

Die Mitglieder der Personalrats werden von wahlberechtigten Beschäftigten per Listenwahl gewählt. Die Reihung der Wahlvorschläge auf der jeweiligen Liste ist ausschlaggebend für das Eintreten in den Personalrat als ordentliches Mitglied, abhängig von den Stimmen, die die jeweilige Liste erhält. 

Alle weiteren Personen, die auf der Liste zur Wahl vorgeschlagen wurden, werden automatisch zu Ersatzmitgliedern. 

Der Personalrat wählt aus seinen Mitgliedern eine vorsitzende Person und Stellvertretungen aus, die die Geschäfte führen.

Sitzungen

Die Personalratssitzungen finden an der BUW nahezu jeden Donnerstag statt. In den Sitzungen stimmen die Mitglieder über diverse Tagesordnungspunkte ab, wie z.B. Neueinstellungen, Reduzierung oder Erhöhung der Arbeitszeit und Höhergruppierungen. 

An den Sitzungen nehmen alle ordentlichen Mitglieder oder deren Ersatzmitglieder, sowie die Schwerbehindertenvertretung und die Jugend- und Auszubildendenvertretung teil. Außerdem sitzt eine Schreibkraft bei, die eine Niederschrift mit den Beschlüssen erstellt. 

Rechte

Der Personalrat hat unterschiedliche Beteiligungsrechte an den Maßnahmen, die an der Universität vollzogen werden. Die Dienststelle muss dem Personalrat alle Maßnahmen vorlegen, bzw. ihn darüber informieren.

Mitbestimmung

Die Dienststelle darf ohne Zustimmung des Personalrats keine personelle, soziale, innerorganisatorische und technische Maßnahme durchführen. Lehtn der Personalrat eine Maßnahme ab, wird die Einigungsstelle involviert.

Beispiele:

  • personelle Einzelmaßnahmen wie Einstellungen und Versetzungen
  • technische und organisatorische Angelegenheiten wie Erweiterung von automatisierter Verarbeitung personenbezogenere Daten und Einführung neuer Arbeitsmethoden
  • Rahmenbedingungen der Arbeitsverhältnisse wie Anordnung von Überstunden und Gesundheitsschutz

Mitwirkung

Die Dienststelle muss mit dem Personalrat beraten und erörtern. Der Personalrat kann Einwände erheben, die die Dienststelle nicht einfach ignorieren darf. Werden die Einwände nicht beachtet, entscheidet das oberste Organ abschließend.

Beispiele:

  • Stellenausschreibungen
  • Verwaltungsanordnungen
  • grundlegende Änderungen von Arbeitsabläufen

Anhörung

Der Personalrat wird von der Dienststelle informiert, kann die Angelegenheit besprechen und hat das Recht zur Stellungnahme. Die Dienststelle entscheidet abschließend.

Beispiele:

  • Stellenpläne aufstellen
  • grundlegende Änderungen von Arbeitsverfahren
  • Arbeitsplätze verlagern

Information

Die Dienststelle hat den Personalrat rechtzeitig und umfassend über alle Maßnahmen zu informieren.
Bei z.B. wirtschaftlichen Angelegenheiten besteht lediglich eine Informationspflicht.